Kosten eines Scheidungsverfahrens

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Sie werden auf der Basis eines Verfahrenswertes mit Hilfe von Gebührentabellen ermittelt.

Den Verfahrenswert setzt das Gericht fest und greift dazu auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten zurück. Zudem spielt eine Rolle, ob sich das Gericht nur mit der eigentlichen Scheidung und dem Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften), oder auf Antrag der Ehegatten auch mit weiteren Angelegenheiten (Unterhalt, Hausrat, Zugewinnausgleich usw.) befassen muß.

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV, deren Mitglied Rechtsanwalt Lange ist, hat dazu einen Scheidungskostenrechner mit Beispielsrechnung und Erläuterungen veröffentlicht. Gern stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung, sprechen Sie uns für eine Kostenprognose zu Ihrem Anliegen einfach an.

Schreibe einen Kommentar