Scheidung online – was ist das?

Verschiedentlich finden sich im Internet Angebote für sogenannte online-Scheidungen. Ausdrücklich oder auch nur dem Eindruck nach vermitteln diese Angebote, einen Weg für eine besonders einfache und/oder kostengünstige Scheidung zu bieten.

Jede Scheidung in Deutschland erfordert ein gerichtliches Scheidungsverfahren, in dessen Verlauf mindestens ein Termin stattfindet. Zu diesem Termin müssen im Regelfall beide Ehegatten und mindestens ein Anwalt/eine Anwältin vor Gericht erscheinen.

Eine Scheidung, die so ähnlich wie ein online-Einkauf bei einem Versandhandel funktioniert (Daten eingeben – bezahlen – geschieden), ist also in Deutschland nicht möglich.

Was ist also anders bei einer online-Scheidung?

Die Kontaktaufnahme zwischen scheidungswilligem Ehepartner und Anwalt/Anwältin kann durchaus online, über das Internet, erfolgen. Auf gleichem Wege können erforderliche Dokumente ausgetauscht werden. Auch die Beratung und Klärung offener Fragen kann per E-Mail, Chat und Telefon erfolgen.

Und die Kosten?

Eine Scheidung „online“ kostet genausoviel oder -wenig wie eine „normale“ Scheidung.

Die Höhe der Kosten eines Scheidungsverfahrens ist gesetzlich geregelt. Auf der Basis eines vom Gericht festgesetzten Verfahrenswertes, der sich aus den Einkünften der Ehepartner ergibt, werden die Kosten anhand von gesetzlichen Gebührentabellen errechnet.

Dabei wird und darf nicht unterschieden werden, ob das Scheidungsverfahren einfach oder kompliziert war und ob es zwischen Mandant und Anwalt/Anwältin klassisch oder „online“ abgewickelt wurde.

Unser Anspruch ist, beides anzubieten.

Wir meinen, daß die Nutzung moderner Kommunikationsmittel vieles vereinfacht. Gern richten Sie Ihre Anfrage über das Internet an uns. Wir meinen jedoch auch, daß in vielen Situationen ein persönliches Gespräch das Mittel der Wahl sein kann.

Schreibe einen Kommentar