WOHNBAU NORDWEST GmbH unterliegt erneut.

Seit geraumer Zeit versucht die nunmehr zur Vonovia zugehörige WOHNBAU NORDWEST GmbH die Mieten in Dresdner Wohngebäuden zu erhöhen.
Einem Mieterhöhungsverlangen der WOHNBAU NORDWEST GmbH in der Johannstadt erteilte jetzt das Amtsgericht Dresden eine Absage (Urteil vom 15.09.2017, 147 C 3615/17).
Die WOHNBAU NORDWEST GmbH verfolgte eine Erhöhung der Miete auf die vermeintlich ortsübliche Vergleichsmiete. Betroffen war eine Wohnung in der Hopfgartenstraße. Zur Begründung wurde auf den Dresdner Mietspiegel 2017 verwiesen. Dabei behauptete die WOHNBAU NORDWEST GmbH die betroffene Wohnung würde sich in sogenannter guter Wohnlage befinden, und wäre in die Ausstattungsklasse IV einzuordnen.
Das Amtsgericht folgte unserem Sachvortrag. Die betroffene Wohnung befindet sich in mittlerer Wohnlage und fällt unter die Ausstattungsklasse III.

One thought on “WOHNBAU NORDWEST GmbH unterliegt erneut.

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    in diesem Zusammenhang möchte ich nur bestätigen, dass nicht nur Vonovia sondern auch Grand City Property exakt die selbe Masche fährt.
    Ich wohne schon 14 Jahre in Dresden und seit dem Grand City Property die ehemaligen EWG-Wohnungen übernommen hat, wird permanent, ganz unauffälig, versucht mir eine falsche Ausstattungsklasse in Mieterhöhungsverlangen aufzuzwingen. Zum Glück wurde bis jetzt immer meinen gut begründeten Widersprüchen stattgegeben.
    Was mich persönlich sehr beunruhigt ist, dass viele Mieter so einem Mieterhöhungsverlangen blind zustimmen und dadurch dem Vermieter den Weg für noch höhere Mieten frei machen. Neulig habe ich im Treppenhaus mit einer Nachbarin gesprochen, sie sagte: „Ach, das sind doch bloß 15€!“ und sie hat dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt. Tja, im Jahr sind es 180 € und die ortsübliche Vergleichsmiete ist auch ca. 60 € höcher.
    Ich finde, dass solch „harmlose“ Mieterhöhungsverlangen gar nicht so harmlos sind, weil hier versucht wird mit höheren Austattungsklassen, welche gar nicht zutreffend sind noch höhere ortsübliche Vergleichsmieten angesetzt werden können und somit wird es noch einfacher in Zukunft die Mietpreise für Ihre Wohnung anzuheben. Heute ist es Ausstattungsklasse IV, morgen V und in ein paar Jahren wohnen sie schon in „Nobelwohnungen“ lt. Papier von Vermieter, obwohl in allen Jahren nichts von Vermieterseite passiert ist. Ohne es extra zu verlangen, werden nicht mal abgenutzte Fußbodenbeläge erneuert.
    Meine herzliche Empfehlung: Nehmen sie sich Zeit um Mietspiegel zu studieren und unterschreiben sie nie ein Mieterhöhungsverlangen ohne präzise Kontrolle. Im Mietspiegel ist alles gut beschreiben und es gibt auch Beispiele um nachzurechnen.

    In diesem Sinne alles Gute für die Zukunft
    Svetlana K.

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