Düsseldorfer Tabelle 2018

Mit Wirkung ab 01.01.2018 wird die Düsseldorfer Tabelle, anhand derer die Unterhaltsbeträge für Kinder bemessen werden, angepasst. Die Anpassung war notwendig, weil sich aufgrund der „Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung“ vom 28. September 2017 der Mindestunterhalt geändert hat. Er beträgt

  • für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348 Euro statt bisher 342 Euro,
  • für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 399 Euro statt bisher 393 Euro und
  • für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467 Euro statt bisher 460 Euro.

Der Bedarf volljähriger Kinder bleibt unverändert.

Zugleich werden die seit 2008 unveränderten Stufen der Einkommensgruppen angepasst. Dies kann unter Umständen auch zu geringeren Unterhaltsbeträgen führen.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorfs. In der nächsten Zeit werden die entsprechend angepassten Unterhaltsleitlinien aller Oberlandesgerichte veröffentlicht werden.

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