Unterhaltstabelle 2018

Wie bereits angekündigt gilt ab Januar 2018 eine neue Tabelle zur Ermittlung des Kindesunterhalts (Düsseldorfer Tabelle). Das OLG Dresden hat nunmehr diese Änderungen übernommen und eine Neufassung der Unterhaltsleitlinien mit neuer Unterhaltstabelle 2018 veröffentlicht.

Nicht nur die Unterhaltsbeträge sind verändert, auch die Einkommensgruppen zur Einordnung der Unterhaltsschuldner sind verändert. Die Einkommensgrenzen dieser Gruppen haben sich jeweils um 400 € erhöht. Bei einer Neuberechnung anhand der Tabelle kann es aus diesem Grund trotz des erhöhten Mindestunterhaltes zu einer Verringerung des letztlich geschuldeten Zahlbetrages kommen. Wir empfehlen, zeitnah eine Neuberechnung der Unterhaltsbeträge vornehmen und die Einleitung weiterer Schritte prüfen zu lassen.

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