beA – Chaos in der elektronischen Kommunikation

Nach Stuttgart 21 und BER kann nun ein weiteres Großprojekt bewundert werden, dessen Fertigstellung in den Sternen steht: Das „besondere elektronische Anwaltspostfach – beA“.

Nach jahrelanger Vorarbeit sollte beA nicht nur bereits in Betrieb sein, zum Beginn des Jahres 2018 begann für alle Rechtsanwälte die sogenannte passive Nutzungspflicht. Alle Rechtsanwälte sind seither verpflichtet, über beA zumindest erreichbar zu sein. Kurz vor dem Jahreswechsel wurden jedoch schwere Mängel veröffentlicht, so daß beA derzeit vollständig offline ist. Der Fortgang ist ungewiss…

Einen guten inhaltlichen Überblick zu diesem Trauerspiel bieten neben dem CCC bespielsweise auch heise.de und eine Initiativstellungnahme des Anwaltvereins DAV.

BTW: Es ist möglich, auch Kommunikation per E-Mail sicherer zu gestalten. Nutzen Sie für E-Mails an uns verfügbare Verschlüsselungsmöglichkeiten wie pgp.

Update: Atos hält alles für geklärt.

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