Unterhaltstabelle 2019

Ab ersten Januar 2019 wird nach der Änderung der Mindestunterhaltsverordnung eine neue Fassung der Düsseldorfer Tabelle in Kraft treten. Der monatliche Mindestunterhalt beträgt

  • 354 € für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (bisher 348 €),
  • 406 € für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (bisher 399 €),
  • 476 € für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (bisher 467 €).

Die Bedarfssätze der höheren Einkommensgruppen sind prozentual an die Erhöhung des Mindestunterhalts angepasst.

Die Bedarfssätze volljähriger Kinder bleiben ebenso wie die Selbstbehaltssätze unverändert.

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