Ab ersten Januar 2019 wird nach der Änderung der Mindestunterhaltsverordnung eine neue Fassung der Düsseldorfer Tabelle in Kraft treten. Der monatliche Mindestunterhalt beträgt
- 354 € für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (bisher 348 €),
- 406 € für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (bisher 399 €),
- 476 € für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (bisher 467 €).
Die Bedarfssätze der höheren Einkommensgruppen sind prozentual an die Erhöhung des Mindestunterhalts angepasst.
Die Bedarfssätze volljähriger Kinder bleiben ebenso wie die Selbstbehaltssätze unverändert.