„Befreite“ Gesetze

Sehr interessante Initiative für freien Zugang zu unseren Gesetzen: https://offenegesetze.de/

Alle Gesetze treten bekanntlich erst mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, und genau diese Bundesgesetzblätter werden von einem im Jahr 2006 privatisierten Verlag herausgegeben. Seither können die Gesetzblätter zwar online einzeln eingesehen werden, aber durchsuchen, drucken, kopieren und weiterverwenden sind nur gegen Bezahlung zulässig.

Der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. hat dem faktisch ein Ende gesetzt, hoffentlich nicht nur vorübergehend.

Das Angebot des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesamtes für Justiz namens gesetze-im-internet.de steht zwar zur freien Nutzung zur Verfügung. Allerdings ist dort jeweils nur die aktuell geltende, konsolidierte Fassung verfügbar. Eine Recherche beispielsweise danach, welche Fassung eines Gesetzes zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit galt, ist nicht möglich.

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