Ab ersten Januar 2020 wird nach Änderung der Mindestunterhaltsverordnung voraussichtlich eine neue Fassung der Düsseldorfer Tabelle in Kraft treten. Der monatliche Mindestunterhalt beträgt dann
- 369 € für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (378 € ab dem 01.01.2021)
- 424 € für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (434 € ab dem 01.01.2021)
- 497 € für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (508 € ab dem 01.01.2021)
Die Bedarfssätze der höheren Einkommensgruppen werden voraussichtlich prozentual an die Erhöhung des Mindestunterhaltes angepasst werden.