Unterhaltstabelle – Mindestunterhalt 2021

Zu Beginn des Jahres 2021 wird der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder voraussichtlich erneut angepasst werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf für eine „Dritte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung“ vorgelegt. Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe beträgt dann 393 €, der zweiten Altersstufe 451 € und der dritten Altersstufe 528 €.

Die weiteren Beträge der Düsseldorfer Tabelle werden sich entsprechend ebenfalls ändern.

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