Kindergelderhöhung ab Januar 2021

Mit Wirkung ab 01.01.2021 wird das staatliche Kindergeld erhöht, und zwar auf jeweils

  • 219 € für das erste und zweite Kind,
  • 225 € für das dritte Kind und
  • 250 € für jedes weitere Kind.

Die Einstufung der Kinder erfolgt übrigens als sogenanntes „Zählkind“. Das bedeutet, daß für die Einstufung auch diejenigen Kinder von Bedeutung sind, die nicht mit im Haushalt leben. Wenn also beispielsweise in einer Patchworkfamilie Halbgeschwister aus früheren Beziehungen vorhanden sind, sollte genau überlegt werden, wer das Kindergeld beantragt.

Die Höhe des tatsächlich gezahlten Kindergeldes hat unmittelbaren Einfluß auf die Höhe des für Kinder zu zahlenden Unterhalts, denn es wird im Normalfall zur Hälfte bedarfsdeckend angerechnet.

Da gleichzeitig auch die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle angepasst wurden, ist eine Überprüfung der Zahlbeträge zum Jahreswechsel 2020/21 empfehlenswert. Eine aktualisierte Fassung der Düsseldorfer Tabelle mit aktuellen Zahlbeträge finden Sie beispielsweise hier.