Nachtrag zu Unterhaltstabelle und Unterhaltsleitlinien ab Januar 2022

Über die bereits kurz geschilderten Änderungen der Tabelle und der Leitlinien hinaus sind nunmehr oberhalb der bisherigen Einkommensgruppe 10 (bis zu 5.500 € netto) fünf weitere neue Einkommensgruppen hinzugekommen. Die Obergrenze bildet nun die neue Einkommensgruppe 15 (bis zu 11.000 € netto), in der 200 % des Mindestunterhalts zu zahlen sind.

Die nächste Anpassung des Mindestunterhalts steht zu Januar 2023 an. Zu diesem Zeitpunkt werden dann vermutlich nicht nur die Bedarfssätze der Unterhaltstabelle angepasst werden, sondern voraussichtlich auch die Selbstbehaltssätze, die bei der jetzigen Änderung unverändert geblieben sind.