Unterhaltstabelle ab Januar 2023

Ab dem ersten Januar des Jahres 2023 wird eine neue Fassung der Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt Kraft treten. Die Bedarfssätze des Mindestunterhalts (100 %) betragen dann:

  • 437 € für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • 502 € für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
  • 588 € für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • 628 € für Volljährige

Die Bedarfssätze der höheren Einkommensgruppen sind gleichermaßen prozentual angepasst. Gleichzeitig beträgt das staatliche Kindergeld ab Januar 2023 nunmehr 250 € für jedes Kind.

Eine neue Fassung der Unterhaltsleitlinien, aus denen sich unter anderem die zu berücksichtigenden Selbstbehaltssätze ergeben, liegt noch nicht vor.

Aufgrund der Änderungen ergeben sich möglicherweise neue Zahlbeträge. Wir empfehlen, Zahlungen auf bestehende Unterhaltsverpflichtungen zu überprüfen und erforderlichenfalls an die sich neu ergebenden Beträge anzupasse