Auch nach der Entscheidung des BAG vom 04.05.2022 (5 AZR – 359/21) hatte der Arbeitnehmer in den sogenannten Überstundenvergütungsprozessen die Darlegungs- und Beweislast. Er hatte dementsprechend vorzutragen und auch zu […]
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Auch nach der Entscheidung des BAG vom 04.05.2022 (5 AZR – 359/21) hatte der Arbeitnehmer in den sogenannten Überstundenvergütungsprozessen die Darlegungs- und Beweislast. Er hatte dementsprechend vorzutragen und auch zu […]