Bei Vorliegen einer Gewalttat oder der Androhung einer solchen Tat kann die verletzte oder bedrohte Person sich um eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz bemühen, mittels derer Täter/Täterin der Wohnung verwiesen […]
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Bei Vorliegen einer Gewalttat oder der Androhung einer solchen Tat kann die verletzte oder bedrohte Person sich um eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz bemühen, mittels derer Täter/Täterin der Wohnung verwiesen […]