Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, erneuter „Lockdown“

Trotz der geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen entsprechend der Sächsischen Corona-Schutzverordnung und weiterer Regelungen (erhältlich hier) sind wir weiter für Sie da. Sie erreichen uns wie gewohnt telefonisch und auch online. In unaufschiebbaren Fällen sind auch während des „Lockdowns“ persönliche Termine gemeinsam mit einer weiteren Vertrauensperson zulässig (§ 2b Ziffer 11 SächsCoronaSchVO). Wir bitten Sie jedoch, im Bedarfsfall mit uns zuvor einen Termin zu vereinbaren.