Kindergelderhöhung ab Juli 2019

Mit Wirkung ab 01.07.2019 wurde das staatliche Kindergeld um je 10 € auf 204 € für ein 1. und 2. Kind, 210 € für ein 3. Kind und 235 € für jedes weitere Kind erhöht. Eine Anpassung des Mindestunterhaltes und der darauf beruhenden Unterhaltsbeträge erfolgte nicht zum gleichen Zeitpunkt, sondern ist erst für Januar 2020 zu erwarten.

Aufgrund der teilweise bedarfsdeckenden Kindergeldverrechnung kann sich für den Kindesunterhalt dadurch zunächst ein verringerter Zahlbetrag für die Zeit ab Juli 2019 errechnen. Im Einzelfall kann aus diesem Grund eine Überprüfung der Zahlbeträge angebracht sein.

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